ArbeitsSicherheitsschuhe

Einlagen und Zurichtungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347. Diese Baumusterprüfung erlischt schon bei kleinsten Abänderungen am Schuh. Das hat zur Folge, dass die Haftungsgefahr auf denjenigen übergeht, der die Schuhe in den Verkehr gebracht hat. Bei orthopädischen Zurichtungen und Einlagen haben die Berufsgenossenschaften in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bisher eine Ausnahmeregelung geduldet.

Diese Ausnahmeregelung wurde nun ersatzlos gestrichen.

Ab sofort greift die Haftungsproblematik nun mit aller Konsequenz und hat zur Folge, das Abänderungen jeglicher Art an konfektionierten Sicherheits-, Schutz- oder Berufsschuhen nach alter Verfahrensweise nicht mehr getätigt werden können. Im Zuge dieser Neuregelung ist auch klargestellt worden, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht für die anfallenden Kosten zuständig sind. Die Kostenübernahme ist im DGUV Regel 112-191 (bisher BGR 191) geregelt.

Wir haben die Möglichkeit, Sie mit einem Produkt zu versorgen, das entsprechend der von Ihnen benötigten Einbauteile und der Baumusterprüfung gefertigt wird.

Wenn die Kostenübernahme über die Rentenversicherung erfolgen soll, benötigen wir folgende Formulare von Ihnen:
  • G0100
  • G0130
  • G0133
  • G0134
  • Notwendigkeitsbescheinigung
  • einen ärztlichen Befundbericht zum Antrag auf orthopädische Sicherheitsschuhe
  • einen ärztlichen Bericht zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
  • eine ärztliche Verordnung
Bei einer Folgeversorgung benötigen wir folgende Formulare von Ihnen:
  • Kurzantrag
  • Notwendigkeitsbescheinigung
  • eine ärztliche Verordnung
Die Formulare stehen unten zum Download bereit oder Sie erhalten sie bei uns direkt.

Haben Sie noch keine 15 Jahre Ihrer Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt, sind die Agenturen für Arbeit der Kostenträger. Desweiteren Vermessen wir, in gegebenem Fall, Ihre Füße und beraten Sie bei der Schuhauswahl bei uns im Haus. Für Fragen oder Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir wären Ihnen dankbar wenn Sie dazu einen Termin vereinbaren würden.